Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE ist eine Erweiterung der Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE und qualifiziert dich, Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf schweren Lkw und Zugkombinationen auszubilden. Sie setzt die bestehende oder gleichzeitig laufende Ausbildung zur Fahrlehrerlaubnis Klasse BE voraus. Als Erweiterung ist sie kürzer als die Grundausbildung und dauert etwa zwei Monate an einer Fahrlehrerausbildungsstätte; sie gliedert sich in einen für die Klassen CE und DE gemeinsamen Grundteil und einen klassenspezifischen CE-Teil.
Aufbauend auf den pädagogischen und rechtlichen Grundlagen der BE-Ausbildung vertiefst du nutzfahrzeugspezifische Themen:
Fahrzeugtechnik und Fahrphysik schwerer Fahrzeuge - Aufbau von Lkw und Anhänger/Sattelzügen, Bremssysteme, Fahrdynamik sowie Rangieren und Kurvenfahren mit Zugkombinationen.
Ladungssicherung und Sozialvorschriften - Sicherung der Ladung, Lenk- und Ruhezeiten sowie der Umgang mit dem digitalen Fahrtenschreiber.
Methodik und Didaktik der CE-Ausbildung - wie du Theorie- und Praxisunterricht für den Schwerverkehr gestaltest.
klassenspezifisches Recht und Gefahrenlehre - berufskraftfahrerrechtliche Vorschriften, Gefahren des Schwerverkehrs sowie umweltbewusstes und kraftstoffsparendes Fahren.
Am Ende legst du zwei Prüfungen ab: eine fahrpraktische Prüfung auf Fahrzeugen der Klasse CE, bei der du zeigst, dass du sicher fährst und Fahrschüler praktisch unterrichten kannst, sowie eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung zu den klassenspezifischen Inhalten. Die Ausbildung ist gesetzlich im Fahrlehrergesetz (FahrlG) und in der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung geregelt. Nach erfolgreichem Abschluss darfst du in Deutschland Fahrschüler der Klasse CE in Theorie und Praxis ausbilden.
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Start
- laufend
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE ist eine Erweiterung der Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE und qualifiziert dich, Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf schweren Lkw und Zugkombinationen auszubilden.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse CE“
Ist „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse CE“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse CE“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Ausbildung zum Fahrlehrer/in Klasse CE“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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