Im ersten Handlungsfeld des Lehrgangs zum Bilanzbuchhalter (IHK) stehen die Grundlagen und Anwendungen der Buchführung im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Fähigkeit zur vollständigen und systematischen Erfassung von Geschäftsvorfällen unter Berücksichtigung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften zu entwickeln. Dabei wird insbesondere auf die Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie steuerrechtliche Normen eingegangen.

Inhaltlich werden Buchungstechniken, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Abbildung betrieblicher Prozesse im Rechnungswesen behandelt. Schwerpunkte liegen auf der sachgerechten Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapitalposten und Rechnungsabgrenzungsposten. Auch umsatzsteuerliche Vorgänge, Forderungen, Rückstellungen, Abschreibungen und periodenbezogene Abgrenzungen werden systematisch vermittelt.

Ein zentrales Element ist die Erstellung des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Ergänzend werden ausgewählte Inhalte der internationalen Rechnungslegung (IFRS), die rechtlichen Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Aspekte der Konzernrechnungslegung thematisiert. Die Teilnehmenden erwerben ein fundiertes Verständnis dafür, wie betriebliche Sachverhalte buchhalterisch korrekt abgebildet werden, welche formellen und materiellen Anforderungen an Abschlüsse bestehen und wie diese rechtssicher erstellt werden.

Dieses Handlungsfeld legt die fachliche Grundlage für alle weiteren Inhalte der Qualifikation zum Bilanzbuchhalter (IHK) und bildet den Einstieg in die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Rechnungswesen, der Bilanzanalyse und der steuerlichen Beurteilung betrieblicher Vorgänge.