Wer ausbilden möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen. Die Ausbilder-Prüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Ausbildereignung
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 3 Monate
- Start
- nächster Start: 2026-08-17
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Wer ausbilden möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Ausbildereignung“
Ist „Ausbildereignung“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Ausbildereignung“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 3 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Ausbildereignung“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Ausbildereignung“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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