Bei dem/der Geprüften Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung handelt es sich um ein Fortbildungsangebot der Handwerkskammern.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Prüfling in der Lage sein, als Führungskraft in handwerklichen Unternehmen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie entwickelte Lösungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen operativ umsetzen zu können. Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehört insbesondere:
1. die Potenziale eines Betriebes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu analysieren und zu beurteilen,
2. handwerkliche Unternehmensgründungen zu unterstützen,
3. handwerkliche Unternehmen kaufmännisch zu führen und zu entwickeln,
4. die Schnittstellenfunktion zwischen kaufmännischen und leistungserstellenden Unternehmensbereichen wahrzunehmen.
Die Lehrgangsinhalte werden handlungsfeldorientiert vermittelt.