Die Maßnahme umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte gemäß Fahrschüler‑Ausbildungsordnung (FahrSchAusbO), Fahrerlaubnis‑Verordnung (FeV) sowie den Vorgaben des Berufskraftfahrer‑Qualifikations‑Gesetzes (BKrFQG).
Ausbildungsinhalte sind insbesondere:
- Theoretischer Führerscheinunterricht Klasse C1/C1E
- Verkehrsrechtliche und sicherheitsrelevante Grundlagen
- Fahrzeugtechnik, Abfahrkontrolle und Ladungssicherung
- Umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren
- Selbstlernphase zur Vertiefung prüfungsrelevanter Inhalte
- Praktische Fahrausbildung inkl. Grundfahrübungen
- Besondere Ausbildungsfahrten (z. B. Überland‑, Autobahn‑ und Nachtfahrten)
- Trennen und Verbinden von Fahrzeugkombinationen (C1E)
- Vorbereitung und Durchführung der theoretischen und praktischen * TÜV‑Prüfung
- Erste‑Hilfe‑Schulung
- Ärztliche Untersuchung
Theorie und Praxis sind eng miteinander verzahnt und orientieren sich am curricularen Leitfaden für die praktische Ausbildung Lkw.