Die Maßnahme vermittelt die Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation BUS gemäß Berufskraftfahrer‑Qualifikations‑Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer‑Qualifikations‑Verordnung (BKrFQV), Anlage 1.

Ziel ist die Vorbereitung auf die IHK‑Theorieprüfung zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundqualifikation für die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen.

Ausbildungsinhalte sind insbesondere:

  • Verbesserung des rationellen und fahrgastgerechten Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften des Personenverkehrs und der Sozialvorschriften
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Kundenorientierung
  • Kommunikation mit Fahrgästen und Verhalten in besonderen Situationen
  • Wirtschaftliches Umfeld des gewerblichen Personenverkehrs
  • Ergänzende praktische Unterweisung (z. B. Abfahrtskontrolle, Fahrzeugtechnik, Verhalten an Haltestellen)

Die Ausbildung erfolgt gemäß bundeseinheitlichem Lehrplan und bereitet auf die gesetzlich vorgeschriebene IHK‑Prüfung nach § 4 Abs. 2 BKrFQG vor.