Die Maßnahme umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte gemäß Fahrschüler‑Ausbildungsordnung (FahrSchAusbO), Fahrerlaubnis‑Verordnung (FeV) sowie den Vorgaben des Berufskraftfahrer‑Qualifikations‑Gesetzes (BKrFQG).

Ausbildungsinhalte sind insbesondere:

  • Theoretischer Führerscheinunterricht Klasse D und DE
  • Verkehrsrechtliche und sicherheitsrelevante Grundlagen der Personenbeförderung
  • Fahrzeugtechnik, Abfahrkontrolle und Anhängerbetrieb
  • Umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren
  • Fahrgastkommunikation, Barrierefreiheit und Verhalten in besonderen Situationen
  • Selbstlernphase zur Vertiefung prüfungsrelevanter Inhalte
  • Praktische Fahrausbildung inkl. Grundfahrübungen
  • Besondere Ausbildungsfahrten (z. B. Überland‑, Autobahn‑ und Nachtfahrten)
  • Trennen und Verbinden von Fahrzeugkombinationen (DE)
  • Vorbereitung und Durchführung der theoretischen und praktischen * * TÜV‑Prüfung
  • Erste‑Hilfe‑Schulung
  • Ärztliche und augenärztliche Untersuchung

Theorie und Praxis sind eng miteinander verzahnt und orientieren sich am curricularen Leitfaden für die praktische Ausbildung Bus.