HANDLUNGSFELDER DES AUSBILDERS
/ Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
/ Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
/ Ausbildung durchführen
/ Ausbildung abschließen
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Start
- nächster Start: 2026-08-16
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
HANDLUNGSFELDER DES AUSBILDERS / Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen / Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken / Ausbildung durchführen / Ausbildung abschließen
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Ausbildung der Ausbilder“
Ist „Ausbildung der Ausbilder“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Ausbildung der Ausbilder“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert ca. 2 Wochen.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Ausbildung der Ausbilder“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Ausbildung der Ausbilder“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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