Hintergrund für diese Weiterbildung ist die schon seit einigen Jahren andauernde Personalknappheit in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, die die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) in Hamburg dazu veranlasst hat, den Kreis derjenigen Personen, die auch ohne Einzelfallprüfung in einer Kita tätig werden dürfen, zu erweitern. Aufgrund der von der Behörde definierten "Fallgruppe 2" können auch Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, KinderkrankenpflegerInnen und Hebammen in einer Kita eingesetzt werden. Wenn sie an einer Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 160 Stunden teilgenommen haben.

Mit dieser Weiterbildung machen wir ein entsprechendes Angebot. Das natürlich auch für andere an den Inhalten interessierte Personen offen ist.

Inhalte der Weiterbildung sind u.a.:
- Berufliche Identität
- Methodik und Didaktik der Sozialpädagogik
- Pädagogische Leitbilder und Konzeptionen
- Bild vom Kind
- Planung und Reflexion von Aktivitäten
- Projektarbeit
- Elternarbeit
- Frühkindliche Entwicklung und Bildung
- Neurowissenschaften
- Sexualpädagogik, Gender, Diversity
- Fördernde und hemmende Entwicklungsbedingungen
- Entwicklungs- und Persönlichkeitstheorien
- Wahrnehmung, Beobachtung, Dokumentation
- Heilpädagogische Ansätze
- Resilienz
- Sprache und Sprachentwicklung
- Aufsichtspflicht
- Kindeswohlgefährdung

Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt als Hybridveranstaltung, im 14 tägigen Rhythmus, Samstags in der Zeit von 08:30 - 15:30 Uhr.