Ziele der Weiterbildung

Im Fokus der Weiterbildung Personalwesen, Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II steht das umfassende Verständnis der Personalverwaltung und der rechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Die Inhalte decken die Grundlagen des Personalwesens ab, einschließlich der Methoden zur Personalgewinnung und -entwicklung. Arbeitsrecht I behandelt die Begründung des Arbeitsverhältnisses, wobei rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung im Vordergrund stehen. Arbeitsrecht II konzentriert sich auf Leistungsstörungen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei Konfliktlösungsstrategien und rechtliche Konsequenzen thematisiert werden. Diese Weiterbildung bietet eine fundierte Wissensbasis für die Anwendung von Personal- und Arbeitsrecht in der Praxis.


Inhalte der Weiterbildung

Personalwesen I
  • Grundlagen des Personalwesens
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Personalplanung
  • Personalbeschaffung und -auswahl
  • Personalentlohnung
Personalwesen II
  • Personalentwicklung
  • Personalführung
  • Personalfreisetzung
  • New Work und Diversity Management
Arbeitsrecht I: Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Der Begriff und der Schutz des Arbeitnehmers
  • Die Begründung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsvertrag
  • Pflichten des Arbeitnehmers
  • Pflichten des Arbeitsgebers
  • Besondere Arbeitsverhältnisse
Arbeitsrecht II: Leistungsstörungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Störungen des Arbeitsverhältnisses
  • Haftung auf Schadenersatz
  • Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung
  • Das Kündigungsschutzgesetz