Ziele der Weiterbildung
Im Fokus der Weiterbildung Personalwesen, Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II steht das umfassende Verständnis der Personalverwaltung und der rechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Die Inhalte decken die Grundlagen des Personalwesens ab, einschließlich der Methoden zur Personalgewinnung und -entwicklung. Arbeitsrecht I behandelt die Begründung des Arbeitsverhältnisses, wobei rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung im Vordergrund stehen. Arbeitsrecht II konzentriert sich auf Leistungsstörungen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei Konfliktlösungsstrategien und rechtliche Konsequenzen thematisiert werden. Diese Weiterbildung bietet eine fundierte Wissensbasis für die Anwendung von Personal- und Arbeitsrecht in der Praxis.
Inhalte der Weiterbildung
Personalwesen I- Grundlagen des Personalwesens
- Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Personalplanung
- Personalbeschaffung und -auswahl
- Personalentlohnung
- Personalentwicklung
- Personalführung
- Personalfreisetzung
- New Work und Diversity Management
- Der Begriff und der Schutz des Arbeitnehmers
- Die Begründung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsvertrag
- Pflichten des Arbeitnehmers
- Pflichten des Arbeitsgebers
- Besondere Arbeitsverhältnisse
- Störungen des Arbeitsverhältnisses
- Haftung auf Schadenersatz
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung
- Das Kündigungsschutzgesetz