Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen erfüllen damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eröffnung und zum Betrieb einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 SGB XI. Demnach müssen Pflegeeinrichtungen seit dem 01.07.2008 über eine leitende Pflegefachkraft mit einer 460 Stunden Weiterbildung verfügen. Bedingt durch die gravierenden strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen werden sich Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege nur dann erfolgreich auf dem Markt dauerhaft behaupten, wenn sie über ein gelebtes und professionelles Management verfügen. Der verantwortlichen Pflegefachkraft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie ist die zentrale Schaltstelle im komplexen System der pflegerischen Versorgung und Betreuung. Unsere Weiterbildung befähigt die verantwortliche Pflegefachkraft, die Mitarbeiter*innen so zu fördern, dass sie selbständiger und teamorientierter handeln. Sie werden lernen, Arbeitsabläufe effektiver und effizienter zu strukturieren und zu organisieren. Unter Berücksichtigung der allgemeinen rechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung werden Sie insgesamt theoretisch fundiert und dennoch sehr praxisnah auf Ihre Leitungsfunktion vorbereitet.
Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege
IWK Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege gemeinnützige GmbH . · Delmenhorst
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 13 Monate
- Start
- nächster Start: 2026-11-01
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III).
Über den Kurs
Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen erfüllen damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eröffnung und zum Betrieb einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 SGB XI.
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege“
Ist „Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 13 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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