Vermittlung der für einen Betriebswirt bedeutsamen Kenntnisse des Individualarbeitsrechts unter Berücksichtigung der Bezüge zum Sozialversicherungsrecht. Überblick über das kollektive Arbeitsrecht. Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden einfachere juristische Probleme in diesem Bereich zu erkennen und selbständig lösen zu können.

Wissensbereiche: Recht