WELCHE ZIELE VERFOLGT DER VORBEREITUNGSKURS?
Der Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung bereitet die Teilnehmenden auf die mündliche, schriftliche und erziehungspraktische Schulfremdenprüfung gemäß der Erzieherverordnung (ErzieherVO, Stand: 21.07.2015) vor. Die Schulfremdenprüfung bietet die Möglichkeit ohne Schulbesuch den schulischen Abschluss an der Fachschule für Sozialpädagogik zu erwerben. Es handelt sich nicht um eine Ausbildung.
Nach erfolgreichem Bestehen der Schulfremdenprüfung ist noch nicht die staatliche Anerkennung als Erzieherin / Erzieher erreicht. Um die staatliche Anerkennung zu erhalten muss zunächst das einjährige Berufspraktikum absolviert werden (gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachschulen für Sozialpädagogik).

WAS SIND DIE INHALTE?
Unsere Unterrichtsinhalte richten sich nach dem staatlichen Rahmenlehrplan des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) in seiner aktuell gültigen Fassung. Alle im Pflichtbereich aufgeführten Handlungsfelder und Fächer - Theorie und Praxis - sind prüfungsrelevant.
Die Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in umfasst folgende Inhalte:
• Wöchentlicher Unterricht mit 7 Unterrichtseinheiten zur Vermittlung der Inhalte der im Pflichtbereich des Rahmenlehrplans aufgeführten Handlungsfelder und Lernfelder.

Vorbereitung der erziehungspraktischen Prüfung inkl. Praxisbesuch
• Vorbereitung der schriftlichen Prüfung im Handlungsfeld "Erziehung und Betreuung gestalten" (EBG) und im Handlungsfeld "Bildung und Entwicklung fördern I" (BEF I)
•Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Wichtige Hinweise zur Anmeldung für die Schulfremdenprüfung:
Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs ist keine Anmeldung zur Schulfremdenprüfung.
Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung erfolgt durch den/ die Teilnehmende*n eigenständig und unter Vorlage aller vollständigen und notwendigen Unterlagen bis spätestens 01. Oktober 2026 beim Regierungspräsidium in Freiburg, Referat 76 - Berufliche Schulen. Hier wird dann über den Prüfungsstandort entschieden, der wohnortnah gewählt wird.