Ausbildungsinhalte:
Die Ausbildung zur Sicherheitskraft kann in 4 Monaten durchgeführt werden:
- Sachkundeprüfung nach § 34 a der Gewerbeordnung (GewO)
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
- Erste Hilfe
- Interventionskraft VdS
- Maßnahmen bei Großschadensereignissen
- Interventionskraft VdS
- Deeskalation, Selbstverteidigung
- Befähigte Person für Aufzüge (zur Befreiung von Personen)
- Empfangs- und Pfortendienst