Die Fahrlehrerlaubnis ist über den gesetzlichen Rahmenlehrplan geregelt gemäß §2 Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1), folgende Weiterbildungsinhalte werden vermittelt:
Verkehrsverhalten
-Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
-Vielfalt im Straßenverkehr
-Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
-Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr
-Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
-Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
-Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten
Recht
-Rechtssystematik
-Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Technik
-Technische Grundlagen
-Fahrphysik
-Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
-System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen
-Gestaltung des Theorieunterrichts
-Gestaltung des selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern
-Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung
-Grundlagen des Fahrlehrerberufs
Erziehen
-Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen
-Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen
Beurteilen
-Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung
Fahraufgaben
-Geradeausfahren
-Kurve
-Kreisverkehr
-Kreuzung, Einmündung, Einfahren
-Schienenverkehr
-Haltestelle, Fußgängerüberweg
-Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
-Vorbeifahren, Überholen
Grundfahraufgaben
-Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, -Kreuzung
-Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
-Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
-Umkehren
-Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
-Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links