Die Fahrlehrerlaubnis ist über den gesetzlichen Rahmenlehrplan geregelt gemäß §2 Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1), folgende Weiterbildungsinhalte werden vermittelt:
erster Monat der Fahrlehrerlaubnis CE
Verkehrsverhalten
- Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
- Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Recht
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet
- Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Technik
- Technische Grundlagen
Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
- System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen
- Gestaltung des Theorieunterrichts
- Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung
Erziehen
- Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen
Beurteilen
- Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung
Fahraufgaben
- Geradeausfahren
- Kurve
- Kreisverkehr
- Kreuzung, Einmündung, Einfahren
- Schienenverkehr
- Haltestelle, Fußgängerüberweg
- Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
- Vorbeifahren, Überholen
Grundfahraufgaben
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer
Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- Rückwärts quer oder schräg einparken
- Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum
Be- oder Entladen
zweiter Monat die ist gemeinsame Ausbildung der Klasse CE und DE
Verkehrsverhalten
- Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
- Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
- Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten
Recht
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
- Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Technik
- Technische Grundlagen
- Fahrphysik
- Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Erziehen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen
sowie der Lernvoraussetzungen