In der Fahrlehrerausbildungsstätte soll dem Bewerber die
- fachliche und pädagogische Kompetenz
- Recht
- Fahrzeugtechnik
- Verkehrsverhalten
- Umweltschutz
- Reflexion des Praktikums
- Prüfungsvorbereitung
vermittelt werden.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer beträgt mindestens zwölf Monate.