Inhalte
In der Fahrlehrerausbildung Klasse BE werden folgende Kompetenzbereiche unterrichtet:
Verkehrsverhalten
Recht
Fahrzeugtechnik
Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
Erziehen
Beurteilen
Reflexionen
Die Ausbildung findet nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als Vollzeitunterricht statt. Der theoretische Teil wird - je nach Fachgebiet - von Juristen, Pädagogen, Diplom-Ingenieuren für Maschinenbau und Fahrlehrern praxisnah durchgeführt.
Voraussetzungen
Um Fahrlehrer zu werden, musst du die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen:
Mindestalter: 21 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit: ärztliches Zeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister
Berufsausbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Abitur / Fachabitur
Sprachkenntnisse: Deutsch mindestens C1
Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis BE
Fahrpraxis: mindestens 3 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse B bis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE