Der Fahrlehrerschein C/CE berechtigt Sie die Fahrerlaubnisse C1, C1E, C, CE sowie L und T auszubilden. Zudem dürfen Fahrlehrer der Klasse C/CE die gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungen für Kraftfahrer gem. BKrFQG durchführen.In der Fahrlehrerausbildungsstätte soll dem Bewerber die fachliche und pädagogische Kompetenz vermittelt werden, die er zur Ausübung des Berufs benötigt.