Alle Berufskraftfahrer die gewerblich im Güter - oder Personenverkehr tätig sind, müssen regelmäßig (alle 5 Jahre) eine  Weiterbildung (35h) nachweisen.

Modul 2 - Rechtssicher dokumentieren


Kenntnis  dersozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr