Alle Berufskraftfahrer die gewerblich im Güter - oder Personenverkehr tätig sind, müssen regelmäßig (alle 5 Jahre) eine Weiterbildung (35h) nachweisen.
Modul 2 - Rechtssicher dokumentieren
Kenntnis dersozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr