Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und IHK- Prüfung) für den Güterverkehr seit 2009 vor.  Der Führerschein allein reicht seit 2009 nicht mehr aus. Sie ist über die LKW- Fahrerlaubnis hinaus für das gewerbliche Führen  ab 3,5 t zGG Voraussetzung

Inhalt/Beschreibung

Theorie:


Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln unnd der Nachhaltigkeit
Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattungen 
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
Grundstoff der Straßenverkehrsordnung StVO
Kenntnis der Sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
Sparsames und ökologisches Fahren
Routenplanung/Tourplanung 
Havarie / Umgang bei Austreten von Kraft, Schmier- oder Betriebshilfsstoffen (ggf. Chemikalien)


Praxis:


Unterweisung C


Abschluss:


IHK-Prüfung