Die Weiterbildungsmaßnahme wird in Kooperation mit der IHK angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein IHK-Zertifikat bescheinigt.
Die Weiterbildung zum Fachreferenten für Arbeitsrecht (IHK) ist einerseits ein Einstieg in das Zivil- und Arbeitsrecht, ermöglicht andererseits aber auch die Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse. Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten, Personalsachbearbeiter und Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie etwa dem Betriebsrat.

Die Weiterbildung ermöglicht es den Teilnehmern, materiell-rechtliche Problemstellungen aus dem Arbeitsrecht zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren.

Im ersten Teil der Bildungsmaßnahme wird der Einstieg ins Recht einschließlich der Rechtsanwendungstechnik und Methodik sowie der Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts, auf dem das Arbeitsrecht aufbaut, vermittelt. Im zweiten Teil geht es ausschließlich um das Arbeitsrecht. Art und Umfang des zweiten Teils erreichen annähernd den Grad an Vermittlungstiefe, der im Jurastudium im Arbeitsrecht Pflicht ist.

Ergänzt wird der Lehrgang durch unseren Lehrgang Fachreferent für arbeitsrechtliche Spezialgesetze. Beide Lehrgänge zusammen vermitteln umfassende Kompetenzen im gesamten deutschen Arbeitsrecht.

Inhalte:

Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre

Juristische Arbeitsmaterialien, Recherche, Rechtsanwendungstechnik, Sachverhaltsanalyse, Subsumtion, Gutachtentechnik, Darstellungsformen (Gutachtenstil, Urteilsstil, Votum).

Module Zivilrecht I und II

Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts (insbesondere Willenserklärung, Vertragsrecht, Rechtsgeschäftslehre, Anfechtung, Stellvertretung, Verjährung); Schuldrecht (Schuldverhältnis, Entstehung, Erlöschen, u. a. Kauf-, Werk-, Dienstvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht), Sachenrecht im Überblick (Besitz, Eigentum, Übertragung, Grundstücke).

Modul Individualarbeitsrecht

Einführung (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Rechtsquellen, Gestaltungsfaktoren und deren Rangordnung); Arbeitsverhältnisrecht (Arbeitsvertrag: Stellenausschreibung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch, Aufklärungspflichten; Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Arbeitspflicht, Lohnzahlung, Nebenpflichten, Urlaubsrecht; Leistungsstörungen: Nicht- oder Schlechtleistung der Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Annahmeverzug, Betriebs- und Wirtschaftsstörungen, Haftung im Arbeitsrecht); Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung: ordentliche K., außerordentliche K., Verdachtskündigung, Druckkündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutzgesetz), Arbeitsschutz, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Heimarbeit, Jugendarbeitsschutz.

Modul kollektives Arbeitsrecht

Einführung (Koalition, Koalitionsfreiheit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände); Tarifvertragsrecht (Tarifvertragsparteien, Tarifzuständigkeit, Tariffähigkeit, Tarifwirkung, Tarifbindung, Inhalt von Tarifverträgen, Nachwirkung); Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht (Mittel im Arbeitskampf, Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes, Folgen rechtswidriger Arbeitskämpfe); Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, Anwendungsbereich, Grundprinzipien, Organe der Betriebsverfassung und deren Rechtsstellung: Betriebsrat, Amtszeit, Wahl, Zusammensetzung, Geschäftsführung, Betriebsversammlung, Sprecherausschuss; Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten); Mitbestimmungsrecht.