Der berufsbegleitend auf die Dauer von 4 Monaten angelegte Lehrgang "Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht" dient der Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens im Recht der Anwaltsvergütung. Er eignet sich zur erstmaligen Einarbeitung, zur Vertiefung und zur Wiederholung oder Auffrischung vorhandener Kenntnisse etwa nach längerer beruflicher Pause. Der Lehrgang befähigt zur Erstellung oder Überprüfung anwaltlicher Vergütungsrechnungen und zur Stellung sachgemäßer Anträge im Kostenfestsetzungsverfahren.

Er ist konzipiert für Rechtsanwaltsfachangestellte und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien, Abrechnungsunternehmen und Behörden sowie für Kanzleigründer.

Inhalte:

Modul / Skript 1: Grundlagen im Recht: Modul 1 stellt eine allgemeine Einführung in das Recht dar. Teilnehmer ohne rechtliche Vorkenntnisse werden hier mit wesentlichen Grundbegriffen, einem Überblick über das Recht als solches und mit grundlegenden Rechtsanwendungstechniken vertraut gemacht. Ziel ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die nachfolgenden Unterrichtsskripte zu verstehen.

Modul / Skript RVG I: Aufbau und Inhalt der Honorarrechnung; Arten von Gebühren; Bestimmung der Gebührenhöhe; Gegenstandswertermittlung; Vergütungsvereinbarung; Auslagen; Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen.

Modul / Skript RVG II: Teil 3 VV RVG: Vergütung in Zivilsachen einschließlich Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Familiensachen; Vergütung in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Vergütung in den besonderen Gerichtsbarkeiten, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit. Vergütung nach Teil 6 VV RVG.

Modul / Skript 4: Fallrepetitorium: Modul 4 beinhaltet ein Fallrepetitorium. Damit soll der Stoff der Module 2 und 3 anhand von praktischen Fällen mit konkreten Handlungsanweisungen eingeübt werden. Die Handlungsanweisungen bestehen in der Regel in der Aufforderung, eine Rechnung für einen Fall ganz oder in Teilen zu erstellen, können aber auch darauf abzielen, Rechnungen zu prüfen oder Kostenfestsetzungsanträge zu stellen.