Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Der Gesundheits- und Sozialmarkt wächst rasant - und mit ihm die Anforderungen an qualifizierte Fachkräfte. Mit der Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) schaffen Sie die Grundlage für Ihren beruflichen Aufstieg.
Der Abschluss "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK" entspricht der DQR-Stufe 6 - und liegt damit auf Bachelor-Niveau.
Kursinhalte - Praxisnah und prüfungsorientiert
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
Führen und Entwickeln von Personal
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen IHK-Prüfung ab.
Nach Bestehen der Fachwirt-Prüfungen entfällt für Sie der schriftliche Teil der Ausbilderprüfung (AdA).
Mit nur 2 zusätzlichen Unterrichtstagen können Sie den vollständigen Ausbilderschein erwerben.
Kursziel - Qualifikation für verantwortungsvolle Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen
Als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Sie anspruchsvolle Aufgaben in Einrichtungen wie:
Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen
Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen
Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten
Transport- und Rettungsdiensten
Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen
Beratungsstellen oder in selbstständiger Tätigkeit
Sie beherrschen die betriebswirtschaftliche Steuerung, Qualitätsmanagement, Personalführung und Organisationsprozesse.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Grundsätzlich kann jeder am Kurs teilnehmen, der seine Kenntnisse ausbauen möchte. Für die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) gelten verschiedene Voraussetzungen:
Variante 1 - Kaufmännische / medizinische / verwaltende Ausbildung
1 Jahr Berufspraxis
Variante 2 - Bundes- oder landesrechtlich geregelter Gesundheitsberuf
1 Jahr Berufspraxis
Variante 3 - Hochschulabschluss
2 Jahr Berufspraxis
Variante 4 - Sonstige anerkannte Ausbildung
2 Jahr Berufspraxis
Variante 5 - Berufspraxis
Mindestens 5 Jahre einschlägige Tätigkeit
Für die IHK-Prüfung gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen laut der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen:
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir empfehlen:
Lassen Sie sich Ihre persönliche Prüfungszulassung vor Kursstart von Ihrer IHK bestätigen.