Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (IHK)
Bachelor Professional of Trade and Commerce CCI

Die Weiterbildung zum Handelsfachwirt (IHK) zählt seit Jahrzehnten zu den gefragtesten Aufstiegsqualifikationen im Groß- und Einzelhandel. Sie bietet Ihnen das ideale Sprungbrett in verantwortungsvolle Positionen im Marketing, im Einkauf, in der Personalführung, im Controlling oder in der Verkaufsleitung.

Der Lehrgang baut auf Ihrer beruflichen Erfahrung auf und vermittelt Ihnen das Fachwissen, um Teams zu führen, Prozesse zu steuern und komplexe Entscheidungen im Handelsumfeld sicher zu treffen. Ob als angehende Führungskraft oder auf dem Weg in die Selbstständigkeit - der Abschluss ist eine starke Basis für Ihren beruflichen Erfolg.

Die Weiterbildung entspricht der DQR-Stufe 6 und liegt damit auf dem Niveau eines Bachelorabschlusses.

Kursinhalte

Der Lehrgang deckt alle Inhalte der IHK-Prüfung Handelsfachwirt ab. Unterteilt wird in:

Teilprüfung 1

Unternehmensführung und -steuerung
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Wahlqualifikationen (bei uns verfügbar)

Vertriebssteuerung
Handelslogistik

Teilprüfung 2

Handelsmarketing
Beschaffung und Logistik
Mündliche Teilprüfung

Präsentation
Situationsbezogenes Fachgespräch

Nach Bestehen der Handelsfachwirt-Prüfungen entfällt für Sie der schriftliche Teil der Ausbilderprüfung (AdA). Mit nur 2 zusätzlichen Unterrichtstagen können Sie den vollständigen Ausbilderschein erwerben.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Grundsätzlich kann jeder am Kurs teilnehmen, der seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse ausbauen möchte.
Zur IHK-Prüfung werden zugelassen:

Kaufmännische Ausbildung im Handel + 1 Jahr Berufspraxis
Verkauf/verwaltender Beruf + 2 Jahre Praxis
Ohne Ausbildung: 5 Jahre Berufspraxis
Fachlagerist/in + 3 Jahre Praxis
Wirtschaftsstudium mit 90 ECTS + 2 Jahre Praxis
Für die IHK-Prüfung gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen laut der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt:

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer:

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer:

die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Handelsfachwirtes haben.

Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Wir empfehlen:
Lassen Sie sich Ihre persönliche Prüfungszulassung vor Kursstart von Ihrer IHK bestätigen.