Durch das Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes am 19. Juli 2021 wurde eine Neuregelung des § 113c SGB XI umgesetzt, die ab dem 1. Juli 2023 die Grundlagen für eine einheitliche Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen schuf.
Der "Rahmenvertrag zur Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten in Einrichtungen der vollstationären Pflege" ermöglicht es, Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen als Hilfskräfte gemäß landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung nach § 113c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI einzusetzen. Unsere entwickelte Fortbildung erfüllt sämtliche Anforderungen für eine entsprechende Qualifizierung.