Ab dem Geschäftsjahr 2027 müssen große Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften sowie alle zur Konzernrechnungslegung nach HGB verpflichteten Mutterunternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und EUR 450 Mio. Nettoumsatz einen Nachhaltigkeitsbericht auf der Grundlage der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erstellen. Die Basis bilden die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese zielen darauf ab, die Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu erhöhen. Die CSRD löst die bisher geltende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (Groß i.S.v. § 267 HGB, also Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen) und große Versicherungsunternehmen und große Kreditinstitute mit 500 MA (vgl. § 340a u. 341HGB) müssen bereits seit dem Geschäftsjahr 2024 nach CSRD /ESRS berichten (Unternehmen der "Ersten Welle").In unserem Seminar erhalten Sie eine fundierte Einführung in die CSRD und die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Sie erfahren, wie eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant und umgesetzt wird. Wir vermitteln Ihnen didaktisch aufbereitetes Fachwissen, das Sie unmittelbar in der Unternehmenspraxis einsetzen können.
* Rechtliche Rahmenbedingungen
* Auswirkungen der Omnibus-Pakete auf die EU Regulatorik zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
* Kerninhalte und gesetzliche Anforderungen der CSRD
* Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und angrenzende Regelungen
* Kernaspekte der Bestandsaufnahme
* Wesentlichkeitsanalyse: Das Grundprinzip der doppelten Wesentlichkeit
* Analyse des Geschäftsmodells: Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Nachhaltigkeit
* Einbindung der Stakeholder
* Verankerung in der Unternehmensstrategie und im Managementsystem
* Berichterstattung
* Erhebung, Erfassung und Veröffentlichung der wesentlichen Daten
Wenn Sie diese Weiterbildung mit anderen Weiterbildungen aus unserem Angebot kombinieren, können Sie ein IFM-Diplom erwerben.
Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Webseite.