Teilnehmende qualifizieren sich in vier praxisbezogenen
Handlungsfeldern und erlangen damit in einer schriftlichen und
praktischen Prüfung die Ausbildereignung:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von
Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen