Instrumentenaufbereitung muss den Stand der Technik erfüllen.
Mitarbeiter/-innen, welche mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind, müssen sich deshalb, wie alleAngehörigen medizinischer Assistenzberufe, regelmäßig beruflich fortbilden. Seit 01.01.2024 empfiehlt der Bildungsausschuss der DGSV e.V. eine jährliche Aktualisierung der Kenntnisse nach Abschluss eines Fach- oder Sachkundelehrgangs für die Dauer von mind. 8 Stunden, um einer
grundsätzlichen Fortbildungsverpflichtung aus der MPBetreibV
gerecht zu werden. Diese Fortbildungsveranstaltung entspricht der Empfehlung der DGSV e.V. für die Aktualisierung der Kenntnisse an anerkannten Bildungsstätten der DGSVe.V.