Der Befähigungsschein, der zur Durchführung der Gassterilisation mit Ethylenoxid oder Formaldehyd unabdingbar* ist, wird von der
zuständigen Behörde auf maximal 6 Jahre, zum Teil auch auf kürzere Zeiträume befristet. Befähigungsscheine verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht rechtzeitig verlängert werden. Eine Verlängerung des Befähigungsscheines kann nur erfolgen, wenn der Nachweis über die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungslehrgang geführt wird. Unser Lehrgang ist staatlich anerkannt. Erworbene Nachweise gelten bundesweit. Seit 01.10.2021 gelten Sachkundenachweise (auch ohne Befähigungsschein) nicht mehr unbegrenzt, sondern für einen Zeitraum von 6 Jahren ab dem Datum des Nachweises! Die Geltungsdauer verlängert sich um 6 Jahre ab dem erfolgreichen Abschluss eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs.