Kombinieren Sie mit Hilfe der Themenschwerpunkte unten Ihr eigenes Seminar, um den Belangen bestimmter Mitarbeitergruppen gerecht zu werden. Je Seminartag sollen es nicht mehr als 2 Themenschwerpunkte sein, um die erforderliche Tiefe gewährleisten zu können.

Inhaltlich werden im Fall aktiver Förderleistungen folgende Aspekte betrachtet:

  • Ziel der Leistung und Zielgruppen
  • Tatbestände / Fördervoraussetzungen
  • Besondere rechtliche Aspekte
  • Entscheidung und Ermessensausübung
  • Einsatz im Rahmen des Integrationsprozesses Einbindung in den Kooperationsplan

Themenschwerpunkte/-kombinationsmöglichkeiten:

  • Kooperationsplan und Schlichtung
  • Berufsorientierungspraktikum (BOP)
  • Mobilitätszuschuss
  • Ermessen und Ermessensausübung
  • Zumutbarkeit
  • Mitwirkungspflichten
  • Grundsätze der Vermittlung
  • Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (VB)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT, MAG, MPAV)
  • Berufsorientierungspraktikum (BOP)
  • Mobilitätszuschuss (MZ)
  • Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III (FbW)
  • FbW-Sonderfälle (Altenpflege, Hauptschulabschluss, Grundkompetenzen)
  • Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 82 SGB III
  • Eingliederungszuschuss (EGZ)
  • Eingliederung von Selbständigen
  • Einstiegsgeld (EG)
  • Arbeitsgelegenheiten (AGH)
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16eSGB II)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
  • Weitere Themenschwerpunkte auf Anfrage

Bildungsziele:

Die Teilnehmenden lernen ausgewählte Leistungen kennen und anwenden.
Der jeweilige Vertiefungsgrad ist abhängig von der Anzahl der zu behandelnden Instrumente.