Kombinieren Sie mit Hilfe der Themenschwerpunkte unten Ihr eigenes Seminar, um den Belangen bestimmter Mitarbeitergruppen gerecht zu werden. Je Seminartag sollen es nicht mehr als 2 Themenschwerpunkte sein, um die erforderliche Tiefe gewährleisten zu können.
Inhaltlich werden im Fall aktiver Förderleistungen folgende Aspekte betrachtet:
- Ziel der Leistung und Zielgruppen
- Tatbestände / Fördervoraussetzungen
- Besondere rechtliche Aspekte
- Entscheidung und Ermessensausübung
- Einsatz im Rahmen des Integrationsprozesses Einbindung in den Kooperationsplan
Themenschwerpunkte/-kombinationsmöglichkeiten:
- Kooperationsplan und Schlichtung
- Berufsorientierungspraktikum (BOP)
- Mobilitätszuschuss
- Ermessen und Ermessensausübung
- Zumutbarkeit
- Mitwirkungspflichten
- Grundsätze der Vermittlung
- Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (VB)
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT, MAG, MPAV)
- Berufsorientierungspraktikum (BOP)
- Mobilitätszuschuss (MZ)
- Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III (FbW)
- FbW-Sonderfälle (Altenpflege, Hauptschulabschluss, Grundkompetenzen)
- Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 82 SGB III
- Eingliederungszuschuss (EGZ)
- Eingliederung von Selbständigen
- Einstiegsgeld (EG)
- Arbeitsgelegenheiten (AGH)
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16eSGB II)
- Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
- Weitere Themenschwerpunkte auf Anfrage
Bildungsziele:
Die Teilnehmenden lernen ausgewählte Leistungen kennen und anwenden.
Der jeweilige Vertiefungsgrad ist abhängig von der Anzahl der zu behandelnden Instrumente.