Die Anwendung des § 18 SGB III fällt vielen MitarbeiterInnen in den Jobcentern aufgrund der Komplexität der Vorschrift nicht leicht. In der Praxis kommt es sehr häufig zu nicht korrekter Ermittlung der Langzeitarbeitslosigkeit. Allerdings sind Kenntnisse um die Regelung unabdingbar bei vielen Förderentscheidungen, wie z.B. bei:

  • Der Festlegung der Prämienhöhe von Vermittlungsgutscheinen,
  • der Erstellung von Eingliederungsbilanzen,
  • der Festlegung der erweiterten, bis zu zwölfwöchigen MAG-Dauer,
  • der Entscheidung über das Förderinstrument § 16e SGB II "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (analoge Anwendung auf einen Zweijahreszeitraum),
  • *der Feststellung des Personenkreises für die Freie Förderung nach § 16f SGB II,
  • der Anwendung Vermittlungsgrundsatzes zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit

Im Rahmen des Seminares sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, entsprechende Zeiten zu ermitteln und Langzeitarbeitslosigkeit zu identifizieren.

Themenschwerpunkte:

  • Anwendungsanlässe für § 18 SGB III
  • Ziel und Zweck der Norm
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeitsbegriff
  • Nichtunterbrechungen und Unterbrechungen der Alo
  • Schädliche und unschädliche Unterbrechungszeiten
  • Umgang mit unvollständigen Werdegangsdaten
  • Besonderheiten bei der Anwendung über § 16e SGB II
  • Praktische Beispiele und Fallanwendungen
  • Sofern gewünscht, können auch die durch die Regelung tangierten Förderinstrumente in die Veranstaltung einbezogen werden.

Bildungsziele:

Die Teilnehmenden können Langzeitarbeitslose nach § 18 SGB III identifizieren und einzelne Werdegangszeiten als schädliche oder unschädliche Zeiten zuordnen sowie summieren.
Damit können Sie diese Voraussetzung bei der Anwendung zahlreicher Regelungen und Förderleistungen fehlerfrei prüfen.