Lohnbuchhaltung umfasst in der Praxis eine Vielzahl von Aufgaben - von der laufenden Abrechnung bis zur fristgerechten Meldung an die Sozialversicherung. Das Sozialversicherungsrecht bildet dabei einen der komplexesten Rahmen der Personalarbeit.
- Zweige und Träger
- Versicherungspflicht und -freiheit
- Aktuelle Beitragsbemessungsgrößen
- An- und Abmeldungen
- Jahresmeldungen und Sonderfälle
- Berechnung und Abführung von Beiträgen
- Geringfügig Beschäftigte
- Auszubildende und Studierende
- Beschäftigte im Ausland
- Sozialversicherungsprüfungen
- Anforderungen an Unterlagen
- Zusammenspiel mit Behörden und Beratern
- Rechtssichere Umsetzung im Lohnalltag
- Reduzierung von Prüfungsrisiken
- Fundierter Austausch mit HR und Finanzen